Rechtsprechung
BSG - B 8 SO 27/10 R |
Verfahren ohne Entscheidung erledigt
Kurzfassungen/Presse
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
Sozialhilferecht
Verfahrensgang
- SG Münster, 01.02.2006 - S 16 SO 51/05
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2007 - L 20 SO 15/06
- BSG, 24.03.2009 - B 8 SO 29/07 R
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2010 - L 20 SO 38/09
- BSG - B 8 SO 27/10 R (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2012 - L 9 SO 26/11
Sozialhilfe
(c) Die wiederholte Bezugnahme des Beklagten auf das Urteil des BSG vom 24.3.2009 (B 8 SO 29/07 R, BSGE 103, 39) und das anhängige, nach der Zurückverweisung des Rechtstreits an das LSG NRW nachfolgende Revisionsverfahren B 8 SO 27/10 R führt nicht weiter. - LSG Niedersachsen-Bremen, 19.08.2015 - L 8 SO 130/15 Auch eine nach der Rechtsprechung des BVerwG, der seit 2012 unter Aufgabe der vorherigen Rechtsprechung nunmehr auch das BSG folgt (vergleiche Terminbericht vom 23. März 2012 zu B 8 SO 27/10 R), bei überschneidenden Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII und der Jugendhilfe nach dem SGB VIII für die Unterbringungskosten einer behinderten Mutter in einer Mutter-Kind-Einrichtung begründete vorrangige Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers im Rahmen der Eingliederungshilfe gilt lediglich für Ansprüche der Mutter selbst.