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   BSG - B 8 SO 27/10 R   

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BSG - B 8 SO 27/10 R (https://dejure.org/9999,46137)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2012 - L 9 SO 26/11

    Sozialhilfe

    (c) Die wiederholte Bezugnahme des Beklagten auf das Urteil des BSG vom 24.3.2009 (B 8 SO 29/07 R, BSGE 103, 39) und das anhängige, nach der Zurückverweisung des Rechtstreits an das LSG NRW nachfolgende Revisionsverfahren B 8 SO 27/10 R führt nicht weiter.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.08.2015 - L 8 SO 130/15
    Auch eine nach der Rechtsprechung des BVerwG, der seit 2012 unter Aufgabe der vorherigen Rechtsprechung nunmehr auch das BSG folgt (vergleiche Terminbericht vom 23. März 2012 zu B 8 SO 27/10 R), bei überschneidenden Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII und der Jugendhilfe nach dem SGB VIII für die Unterbringungskosten einer behinderten Mutter in einer Mutter-Kind-Einrichtung begründete vorrangige Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers im Rahmen der Eingliederungshilfe gilt lediglich für Ansprüche der Mutter selbst.
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